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Das dürfen Sie sich unter aversiven Hilfsmitteln vorstellen.

Unter aversiven Trainingshilfsmitteln versteht man, dem Hund Schmerz bereitende, ablenhnende, unangenaehme, ihn erschreckende und verängstigende Reize setzende Hilfsmittel. Diese aversiven Trainingshilfsmittel sind als tierschutzrelevant eingestuft. Sie werden von uns strikt abgelehnt.

Als derartige Hilfsmittel gelten nach dem Tierschutzgesetz:

Auch der oft eingesetzte Leinenruck, also das reißen an der Leine durch einen Menschen ohne einen vernünftigen Grund, ist nach §1 Abs.5 Tierschutzgesetz ein Zufügen von Schmerzen, und somit abzulehnen.

Tierschutzgesetz § 1, § 3.11, § 11

Besonders ablehnend sind sogenannte „Signalleinen“. Diese sind vor dem Kehlkopf angelegt und führen direkt hinter den Ohren, um den Kopf nach oben zur Leine. Über einen kurzen Ruck soll somit die Einwirkung erfolgen. Dies ist allein deshalb sehr schmerzhaft für Ihren Hund, da Schäden am Zungenbein und am Kehlkopf  möglich sind.

Hierzu gehört auch, wenn der  Trainer zur „Begrüßung“ erst einmal ihren Hund unterwirft oder länger ignoriert. Dies erzeugt bei Ihrem Hund viel Stress und Misstrauen, es schadet letztendlich Ihrer Bindung.

Wenn Sie Ihrem Hund derartige Torturen ersparen wollen, davon gehe ich aus, dann lassen Sie sich von uns überzeugen, dass dieses „Handwerkszeug“ nicht nötig ist.

Erfahren Sie mehr auf meiner Seite „Meine Philosophie“ unter dem Link „Leitlinien“.

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